Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bei Sky
Für Sky ist es Anliegen und Verpflichtung sicherzustellen, dass seine Produkte und Services für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich sind. Im Rahmen dieses Engagements richtet sich Sky nach dem European Accessibility Act (EAA) und den Web Content Accessibility Guidelines. Um weiterhin hohe Barrierefreiheit-Standards zu gewährleisten, wird Sky alle künftigen Leitlinien von Regulierungsbehörden und der Europäischen Kommission sowie alle neuen Standards, die in naher Zukunft veröffentlicht werden sollen, kontinuierlich verfolgen und berücksichtigen. Sky hat darüber hinaus robuste interne Prozesse etabliert, um sicherzustellen, dass Barrierefreiheit bei der Entwicklung von Produkten und Services stets mit Priorität behandelt wird. Weitere Informationen über die Barrierefreiheits-Funktionen der Produkte von Sky findest du unten.
Informationen zur Konformität:
gemäß § 14 Abs. 2 BaFG i. V. m. Anlage 3
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.sky.at veröffentlichten Webseiten der Sky Österreich Fernsehen GmbH.
Allgemeine Beschreibung
Die Webseiten unter www.sky.at dienen als zentrale Online-Plattform für Produkte und Services der Sky Österreich Fernsehen GmbH. Nutzer können über die Website Sky Abonnementverträge abschließen, bestehende Verträge verwalten, sowie persönliche Daten aktualisieren. Darüber hinaus bieten die Webseiten umfassende Informationen zu Sky Produkten, Serien, Filmen und Sportinhalten.
Barrierefreiheit dieser Internetseite
Die Sky Österreich Fernsehen GmbH ist bemüht, die Webseiten unter www.sky.at im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.
Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 4 Abs. 3 iVm. Anlage 1 des BaFG.
- Alle geforderten multimedialen Inhalte sind mit Untertitel ausgestattet
- Die Website ist für verschiedene Bildschirmgrößen optimiert
- Wir verwenden gut lesbare Schriftarten
- Die Navigation ist übersichtlich, hat klare Navigationsstrukturen und kann auch mit der Tastatur bedient werden.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Aufsichtsbehörde zur effektiven Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen ist das Sozialministeriumservice.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde erstmals am 24.06.2025 erstellt.


